Am Samstag, den 29.10.2016 fand im Haus des Deutschen Gewerkschaftsbundes in Hamburg eine Diskussionsveranstaltung der SPD-Bundestagsfraktion zum aktuellen Stand des Bundesteilhabegesetzes statt. Geladen hatte der aktuelle SPD-Abgeordnete des Wahlkreises Hamburg-Mitte, Johannes Kahrs. Und es war als Gast die Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Andrea Nahles, erschienen.
Der Saal war etwa zur Hälfte gefüllt, als die Veranstaltung pünktlich um 17:00 Uhr vom Gastgeber Johannes Kahrs eröffnet wurde. Erschienen waren sowohl Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen als auch Angehörige, Vertreter von Organisationen und Verbänden wie der Landesarbeitsgemeinschaft für Behinderte Hamburg, Leben mit Behinderung und andere.
Paradigmenwechsel 🔗
Nach den einleitenden Worten ergriff Ministerin Nahles das Wort und erläuterte zunächst einmal die Grundzüge des im Moment im parlamentarischen Verfahren befindlichen neuen Bundesteilhabegesetzes. Einer der Hauptaspekte, den sie im Laufe der Veranstaltung auch mehrmals wiederholte, ist, dass ein Paradigmenwechsel weg von der Defizitorientiertheit einer ganzen Gruppe hin zu individuellen Teilhabeanforderungen der jeweiligen Person stattfindet. Man landet als z.B. blinder oder gehörloser Mensch nicht immer sofort in einem bestimmten Muster, sondern es wird für jeden Fall ein individueller Teilhabeplan erstellt.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Peer-Beratung, die mit diesem Gesetz eingeführt wird. Die Beratungsleistungen sollen flächendeckend, mit zwei Beratern pro 200.000 Einwohnern, zur Verfügung gestellt werden. Frau Nahles versicherte mehrmals, dass es sich hierbei auch nicht um eine anonyme Hotline, sondern um Beratung vor Ort handelt.
Die 5-aus-9-Regelung 🔗
Ein sehr oft an diesem Nachmittag diskutierter Punkt war die auch schon im Vorfeld viel kritisierte sog. 5-aus-9-Regelung, §99 des neuen Gesetzeswerkes. Auch hier findet ein Paradigmenwechsel statt, der entweder bisher einfach schlecht kommuniziert wurde oder von sehr vielen Menschen nicht verstanden. Denn auch hier geht es nicht mehr defizitorientiert zu, sondern die Punkte betreffen verschiedene Assistenzbedarfe. So hat ein blinder Mensch z. B. im Studium genauso Bedarf an Kommunikationsassistenz wie ein gehörloser, nur in ganz anderer Form. In einem Fall geht es um Materialien in nicht zugänglicher gedruckter Form, im anderen um das Gebärdendollmetschen. Und so wird es mit anderen Punkten ähnlich durchdekliniert. Auch dient der §99 lediglich dazu, die Tür zu öffnen. Der tatsächliche Bedarf wird dann im individuellen Teilhabeplan erarbeitet.
Frau Nahles versicherte mehrmals während der Diskussion und auch in einem Einzelgespräch am Ende der Veranstaltung, an dem ich indirekt teilnahm, dass es niemals das Ziel war, durch diese Regelungen jemanden aus der Teilhabe heraus zu drängen. Es geht eben nicht um "nur sehbehindert" oder "nur gehörlos" o. ä., sondern um die tatsächlich anfallenden Bereiche, in denen Assistenz benötigt wird. Frau Nahles versicherte im erwähnten Einzelgespräch mehrmals, dass bei allen im Ministerium durchgeführten Fallstudien kein einziger Fall aufgetreten sei, wo jemand, der "nur blind" ist, diese fünf Bereiche nicht locker zusammen bekommen hätte.
Feldstudien und Verschiebung des §99 🔗
Da dieser Paragraph jedoch in den Rückmeldungen, Protestaktionen und anderen Gesprächen eine solche Unsicherheit verursacht hat, wird es im Gesetz eine 3-jährige Übergangsregelung für diesen einen Bereich geben. Es sollen Feldstudien durchgeführt werden, um sicherzustellen, dass der §99 auch tatsächlich in der Praxis so funktioniert wie beabsichtigt, dass eben niemand nur durch diese Regelung gar nicht bis zur Erstellung des individuellen Teilhabeplans kommt. Nach jetzigem Planungsstand soll also das Bundesteilhabegesetz am 01.01.2017 in Kraft treten, der §99 aber erst am 01.01.2020 und auch nur dann, wenn die Feldstudien die Praxistauglichkeit untermauert haben. Ansonsten – und das sagte sie wörtlich – bleibt es bei der jetzigen Regelung. Es soll niemand schlechter gestellt werden.
Noch einiger Klärungsbedarf mit der Pflege 🔗
Auch der Bereich der Pflege, die ja im Bundesteilhabegesetz nicht berücksichtigt wird und die auch nicht wie von manchen gehofft aus der Sozialhilfe heraus gelöst wurde, sorgte für einigen Diskussionsstoff. Zum einen stellte Frau Nahles klar, dass sie für so ein Mammut-Projekt gar nicht das Mandat hatte und es eben im Bundesteilhabegesetz um die anderen Bereiche der Eingliederung ging. Zum anderen stellte sie in Aussicht, dass sie mit Gesundheitsminister Gröhe noch in Gesprächen sei, auch hier noch einige Verbesserungen in Abstimmung mit dem Bundesteilhabegesetz zu erzielen. Hier blieb sie jedoch vage, weil eben die Gespräche noch im Gang seien und es wohl auch einiges Gezerre gibt.
Auch in einigen anderen Bereichen stellte sie klar, dass sie nicht frei von Abstimmung vor allem mit dem Bundesfinanzminister ist, der (übrigens auch laut Grundgesetz) ja immer das Finanzierungsveto einlegen kann. Also: Obwohl es darum geht, die UN-Behindertenrechtskonvention umzusetzen, muss sie bei allem, was sowohl den Bund als auch die Kommunen Geld kostet, hart verhandeln.
Protestaktionen "kein guter Lobbyismus" 🔗
An einer Stelle machte vor allem Herr Kahrs meiner Meinung nach dann absolut aber keine gute Figur. Als es im Laufe der Diskussion um die Protestaktionen rund um den Hashtag #NichtMeinGesetz ging, wurde ganz klar gesagt, dass dies dem Prozess wenig dienlich gewesen war. Herr Kahrs meinte ungefähr: Wenn mehr Geld gewollt ist, muss für mehr Geld gestritten werden und nicht das Gesetz als solches abgelehnt werden. Und er machte klar, dass durchaus die Gefahr bestanden hätte, dass Herr Schäuble den Slogan "nicht mein Gesetz" wörtlich nimmt und das Gesetzesvorhaben an sich hätte verhindern können. Und es wurde auch ganz klar gesagt: Wenn das Gesetz jetzt nicht kommt, greifen sich andere die vorgesehenen hunderte Millionen Euro für ihre Vorhaben, und dann sehen wir in den nächsten 10 Jahren kein neues Vorhaben in dieser Richtung und bleiben bei den aktuellen Regelungen in allen Bereichen. Andererseits, so Frau Nahles, wenn das Gesetz erst einmal da ist, kann man auch bei Bedarf viel leichter an verschiedenen Stellschrauben drehen, wenn die ursprünglichen Regelungen sich in der Praxis nicht bewähren.
Meine persönliche Meinung hierzu ist, dass es durchaus sehr unglücklich war, wie Herr Kahrs und auch offensichtlich einige andere Parlamentarier die Protestaktionen bewertet haben. Und ich glaube, dass die sehr guten Aktionen und die massive Öffentlichkeitsarbeit dazu geführt haben, dass es jetzt tatsächlich noch Besserungen gibt.
Meiner Meinung nach sollte die Stoßrichtung sich jetzt aber auch darauf verlagern, in den nächsten Wochen im Vorwege noch einige Verbesserungen einzubringen. Die Veranstaltung gestern brachte einige weitere Punkte zu Tage, die Frau Nahles aufnahm und in diesem Projekt noch einfließen lassen will. Und auch für die Zukunft sind weitere Verbesserungen möglich, es wurde z. B. das Finnische Modell angesprochen, bei dem es darum geht, ein pauschales Budget zur Verfügung zu haben, mit dem der Mensch mit Behinderung selbst einen Teil des Assistenzbedarfs regeln kann.
Am 07.11. findet eine Anhörung im Sozialausschuss des Bundestages statt. Wer daran teil nimmt und gehört wird, sollte sich meiner Meinung nach bemühen, am bestehenden Entwurf noch Verbesserungen einzufordern, aber das Gesetz als solches ganzes nicht mehr pauschal abzulehnen. Das Gesetz wird kommen, denn wenn es nicht kommt (siehe oben), hängen wir weitere 10 Jahre mit den alten Regelungen und finanziell katastrophalen Regelungen an.
Weitere Eindrücke 🔗
Erfrischend empfand ich, dass Frau Nahles sich nicht in Allgemeinplätzen erging, wie es ja häufig bei Auftritten vor der Presse stattfindet. Hier fand eine von der SPD organisierte öffentliche Veranstaltung für Betroffene und Interessierte statt, und der Umgangston war demzufolge direkter, teils sogar kollegial, weil viele in der Behindertenassistenz engagierte Menschen, die dort waren, anscheinend auch SPD-Mitglieder sind. So bekamen wir eine sehr direkte Kommunikation hin, und ich hatte über weite Strecken auch das Gefühl, dass Frau Nahles Dinge weder medial dramatisierte noch in Floskeln verklausuliert beschönigte. Sie sagte selbst, dass das Gesetz nicht perfekt ist und dass leider eben nicht alle Vorstellungen der Gruppen, die an der Entstehung des Gesetzes beteiligt waren, berücksichtigt werden konnten. Die gesamten Wünsche hätten ihrer Aussage zu Folge ein Volumen von 20 Milliarden Euro gehabt. Als dann die Gruppen gebeten wurden, die wichtigsten drei Punkte aufzuschreiben, stellte man fest, dass es übergreifend sehr viel Konsens gibt, aus denen dann das Gesetz geformt wurde. Als Beispiel nannte Frau Nahles die Peer-Beratung.
Auch einen weiteren Punkt fand ich bemerkenswert: Frau Nales scheute sich nicht, ganz klar zu betonen, dass das Gesetz zum Ziel hat, weg von den Verbänden hin zu den Individuen zu kommen. Sie sagte, dass auch Untersuchungen in ihrem Haus gezeigt hätten, dass da viel Geld in den Verbänden versackt, das besser den Menschen mit Behinderung selbst zu Gute kommen soll. Und dass sie dafür auch deutliche Kritik von den Verbänden bekommen hat. Dies sagte sie sehr offen, obwohl im Lauf der Diskussion auch deutlich wurde, dass Vertreter solcher Verbände im Publikum saßen.
Fazit 🔗
Ich werde den Hashtag #NichtMeinGesetz in Zukunft nicht mehr verwenden. Ich glaube, dass das Gesetz so wie es ist längst nicht perfekt ist, aber etwas, auf dem man dann aufbauen kann. Nur liegt es auch an uns Betroffenen, da jetzt umzuschwenken und im eigenen Interesse anders zu agieren als bisher. Eine pauschale Ablehnung des Gesetzeswerkes ist nicht (mehr) zielführend.