Als ich am Freitagabend von der SightCity zurückkehrte, fuhr ich mit dem letzten Bus der Linie 120 vom Hamburger Hauptbahnhof in Richtung Geesthacht. Der Bus war gesteckt voll mit Familien auf dem Nachhauseweg, Pfingsttouristen auf dem Weg zum Hotel in der Nähe der Haltestelle Billhorner Mühlenweg, und Leuten mit viel Gepäck wie mir.
Kurz hinter der Haltestelle U-Bahn Steinstraße nahm der Busfahrer beherzt das Mikro zur hand und meinte in einem sehr jovialen Plauderton:
Hier mal ein paar Gedanken Ihres Busfahrers zu Theorie und Praxis: In der Theorie besteht seit dem 01.01.2008 in der EU ein Gesetz, das mir erlaubt, entweder einen Rollstuhlfahrer und einen Kinderwagen, oder alternativ zwei Kinderwagen mitzunehmen.
Ein Blick in den Rückspiegel, eine Kunstpause, dann:
Wie gesagt, in der Theorie…
In der Praxis standen im Raum der Mitteltür drei Kinderwagen. Außer dem zu erwartenden allgemeinen Platzproblem bei der Zusammenstellung der Fahrgäste bestand jedoch kein Anlass zur Sorge: die drei Kinderwagen standen so geschickt, dass sie sich gegenseitig beim unkontrollierten Rollen durch den Fahrgastraum behinderten, und sie ließen noch Platz zum Aussteigen.
Neben mir stand ein gemütlicher älterer Rheinländer, der nur ganz trocken meinte: „Da hat wohl ein Bürokrat in Brüssel beim Gang zum stillen Örtchen einen genialen Einfall gehabt. Das ist also eine Klohaus-Vorschrift.“
Ich frage mich dabei wirklich: Wer denkt sich so etwas aus? Oder um’s mit Wänääs Worten zu sagen: Tuddat not? Dass zwei Rollstuhlfahrer zusammen unterwegs sein können, scheint den Herren in Brüssel anscheinend völlig abzugehen. Erwarten sie ernsthaft, dass in einer solchen Konstellation einer draußen bleibt und vielleicht eine Stunde auf den nächsten Bus warten muss? Das finde ich fast noch schlimmer als die Company’s Policy</span. Gegen die kann man sich wenigstens wehren, gegen die Spinnereien mancher Brüsseler Bürokraten ja eher weniger.